Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mauslein Schädlingsbekämpfung – Markus Meier
Hasseler Richtweg 88, 40229 Düsseldorf
Stand: August 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Mauslein Schädlingsbekämpfung (im Folgenden „Auftragnehmer“) und deren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Mündliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Dem Auftraggeber überlassene Sicherheits- und Merkblätter sind Bestandteil des Vertrages.


2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, insbesondere:

  • Bekämpfung von Schädlingen (z. B. Ratten, Mäuse, Kakerlaken, Bettwanzen)

  • Umsiedlung und Bekämpfung von Wespen

  • Taubenabwehr

  • Schädlingsmonitoring für Gewerbebetriebe

  • Vorratsschutz

  • Desinfektionsmaßnahmen

  • Mardervergrämung

  • Beratung und Begutachtung

  • Notdiensteinsätze


3. Vertragsschluss und Ausführung

  • Angebote sind freibleibend.

  • Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche, elektronische Bestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande.

  • Terminangaben und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

  • Vereinbarte Termine sind rechtzeitig abzusagen, ansonsten gelten die Regelungen in Abschnitt 6.

  • Der Auftragnehmer darf geeignete Dritte zur Durchführung einsetzen.

  • Treten während der Maßnahme unvorhersehbare technische oder sicherheitsrelevante Probleme auf, darf der Auftragnehmer die Arbeiten ablehnen oder abbrechen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer vollständig und wahrheitsgemäß über Art und Umfang des Befalls, frühere Behandlungen und besondere Gefahrenquellen informieren.

  • Der Auftragnehmer muss Zugang zu allen betroffenen Bereichen erhalten. Haustiere und andere Nichtzielorganismen sind fernzuhalten.

  • Sicherheits- und Verhaltenshinweise des Auftragnehmers sind einzuhalten.

  • Werden notwendige Mitwirkungen nicht erbracht, entfällt die Gewähr für den Erfolg.

  • Wartezeiten oder Mehraufwand durch Pflichtverletzungen des Auftraggebers werden gesondert berechnet.


5. Preise, Zuschläge und Zahlungsbedingungen

  • Die Abrechnung erfolgt in der Regel per Rechnung nach Leistungserbringung.

  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

  • Zahlungen per Überweisung oder EC-Karte vor Ort sind möglich.

  • Notdiensteinsätze (werktags 19:00 – 07:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertage) werden mit einem Zuschlag von 200 € berechnet. Für Wespenbekämpfungen am Wochenende (Umkreis 15 km um Düsseldorf) gilt ein reduzierter Zuschlag von 100 €.

  • Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB und ggf. Mahngebühren an.

  • Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, wenn Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  • Kosten durch Terminverschiebungen oder unzutreffende Angaben des Auftraggebers werden nach Aufwand berechnet.


6. Terminabsage und Ausfallpauschale

  • Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden.

  • Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird eine Ausfallpauschale von 80 € berechnet.

  • Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


7. Sicherheit, Gewährleistung und Haftung

  • Gesperrte Bereiche dürfen erst nach ausdrücklicher Freigabe betreten werden.

  • Der Erfolg einer Bekämpfung hängt auch von äußeren Umständen ab. Soweit diese außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, wird hierfür keine Gewähr übernommen.

  • Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Durchführung schriftlich erfolgen.

  • Bei nachweislich durch den Auftragnehmer verschuldetem Misserfolg erfolgt eine kostenlose Nachbehandlung.

  • Haftungsausschluss:

    • Für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer unbegrenzt.

    • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

    • Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit.

    • Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.


8. Eigentumsvorbehalt

  • Verbrauchsmaterialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

  • Der Auftraggeber haftet auch bei leichter Fahrlässigkeit für Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände.


9. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: [Link zur Datenschutzerklärung]


10. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Rohstoffmangel, behördliche Anordnungen) verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.


11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.
Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand Düsseldorf.
Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.